Zunächst wird über die telefonische Sprechstunde ein Erstgespräch vereinbart. Ihre Krankenkasse zahlt dabei bis zu 5 verschiedene Erstgespräche bei verschiedenen Therapeuten. Wichtig ist, das Sie sich wohl fühlen – Sie haben die Wahl!
Im nächsten Schritt werden dann probatorische Sitzungen (bis zu 5) durchgeführt. In dieser Zeit lässt sich herausarbeiten, ob ein gutes Arbeitsbündnis entstehen kann. Dann entscheide ich mit Ihnen, ob eine Kurzzeittherapie (24 Stunden) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden) beantragt werden soll. Sollte nach der KZT noch Behandlungsbedarf bestehen, kann diese in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.
Die Termine finden wöchentlich statt - zum Ende der Therapie hin möglicherweise auch 2 wöchentlich.
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